Gesetzliche Pflicht zur Umsetzung und Einführung von Hinweisgebersystemen

Beitrag der iwhistle gmbh
Christoph Kläs – Compliance Berater und Geschäftsführer, iwhistle GmbH
Christoph Kläs – Compliance Berater und Geschäftsführer, iwhistle GmbH
iwhistle gmbh Beitrag

Welche Unternehmen betrifft die EU-Whistleblowing Richtlinie?

Unternehmen ab 50 Mitarbeitern werden verpflichtet sichere Meldekanäle für Straftaten einzurichten. Hinweisgeber sollen Verstöße melden können, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Die Mitgliedsstaaten haben bis Ende 2021 Zeit, um die Vorschrift (Nummer: 2019/1937) in nationales Gesetz umzusetzen.

 

Was sind konkrete Anforderungen des Gesetzgebers?

• Uneingeschränkter Zugang zum Hinweisgebersystem
• Gewährleistung eines Dialogs
• Rückmeldung an den Hinweisgeber
• revisionssichere und datenschutzkonforme Dokumentation

 

Was fordert der Gesetzgeber darüber hinaus noch?

Auch für Kunden und Lieferanten muss das System zugänglich sein (z.B. über das Internet). Für Mitarbeiter ist bereits ein besonderer Schutz vorgesehen (z.B. keine Kündigung, Diskriminierung oder Erfassung auf einer „schwarzen Liste“). Des Weiteren greift die Beweislastumkehr, wonach der Arbeitgeber in der Beweispflicht ist.

 

Was hat das Unternehmen davon?

Prävention statt Reaktion ist hier das Motto. Es bietet sich die große Chance Sachverhalte aufzuklären, bevor diese an Ermittlungsbehörden oder die Presse kommuniziert werden.

 

Was sollte bei einem Hinweisgebersystem beachtet werden?

Neben der Sicherheit und Zuverlässigkeit ist in erster Linie die intuitive und somit einfache Handhabung entscheidend. Dies spart Zeit und damit Kosten für eventuelle Schulungen der Verantwortlichen und erleichtert natürlich den generellen Umgang mit dem System für alle Beteiligten.

 

www.iwhistle.net

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